Rechtsanwalt Dieter Nohl

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Erbrecht

Sätze

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer fallen nicht an bei folgenden persönlichen Freibeträgen:

Ehegatten 500.000,-- €
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder 400.000,-- €
Enkelkinder 200.000,-- €
Eltern und Großeltern bei Erbschaften 100.000,-- €
Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern geschiedene Ehegatten 20.000,-- €
alle übrigen Beschenkten und Erwerber 20.000,-- €
gleichgeschlechtlicher Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 500.000,-- €